Vergabegrundsätze für den „Hochschulpreis für Campuskultur“

Vergabegrundsätze für den „Hochschulpreis für Campuskultur“ des Freundeskreises der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz e. V. (Freundeskreis)

1. Zweck
Um ehrenamtliches Engagement zu würdigen und zu fördern, zeichnet der Freundeskreis Personen aus, die sich im besonderen Maße für die Belange der Hochschule und die Studierenden eingesetzt und damit einen wesentlichen Beitrag für die Kultur auf dem Campus der HdP Rheinland-Pfalz geleistet haben. Der Preis kann zweimal im Jahr verliehen werden.

2. Voraussetzungen für die Auszeichnung
Es können Einzelne oder Gruppen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise durch ihr stetes Wirken oder durch besondere Aktionen in der Vergangenheit ehrenamtlich ausgezeichnet und dadurch

  • die Campuskultur der HdP gefördert und/oder
  • den Kontakt zwischen den Studierenden, der Region und/oder der polizeilichen Praxis vorangebracht und/oder
  • zum Dialog zwischen Hochschule und Öffentlichkeit beigetragen und/oder
  • Studierenden in bestimmten Situationen ihres Studiums und den Dialog zwischen Hochschule und Studierenden unterstützt haben.

3. Vorschläge

Vorschlagsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Hochschule der Polizei. Die Vorschläge sollen

  • die Nennung der zu Ehrenden,
  • eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten/der Initiative und eine
  • Begründung des Vorschlags enthalten.

Die Vorschläge sind bis zum 31. März bzw. 31. August eines jeden Jahres beim Freundeskreis einzureichen.

4.    Auswahlgremium
Über die Verleihung des Preises für Campuskultur entscheidet das folgende Auswahlgremium:

  • Der Vorstand des Freundeskreises
  • Die Direktorin/der Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz o.V.i.A.
  • Die Sprecherin/der Sprecher der Studierendenvertretung

Das Auswahlgremium entscheidet über die Auswahl der Preisträger mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Direktorin/der Direktor der Hochschule der Polizei o.V.i.A. haben beratende Stimme.

5. Der Preis und die Preisverleihung
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer auf die Person oder Gruppe abgestimmten Anerkennung. Die Preisverleihung erfolgt während den Graduierungsfeiern der Bachelorstudiengänge, jeweils Ende April und Ende September.