Vergabegrundsätze für den „Hochschulpreis zu Bürger und Polizei“

Vergabegrundsätze für den Hochschulpreis für die beste Hochschularbeit „Bürger und Polizei in Rheinland-Pfalz“ des Freundeskreises der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz e. V. (Freundeskreis)

1. Zweck
Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Polizei neben konkreter Hilfeleistung vor allem Bürgernähe, Beratung und auch Mitsprachemöglichkeiten. Nur so kann innere Sicherheit entsprechend dem Leitbild der rheinland-pfälzischen Polizei „ …für und mit dem Bürger“ gestaltet werden und nur so können Bürgerinnen und Bürger sich bei der Polizei gut aufgehoben und insgesamt sicher fühlen. Ohne Verständnis der regionalen Kultur und ohne Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung in der Region ist bürgerorientierte Polizeiarbeit nicht vorstellbar.

Um besondere studentische Leistungen zu würdigen, die sich insbesondere in Studien- oder Forschungsprojekten sowie Bachelorarbeiten mit Dimensionen bürgerorientierter Polizeiarbeit gezielt auseinandersetzen oder durch konkrete regionale Bezüge im Hunsrück oder anderen Regionen von Rheinland-Pfalz das Vertrauen in die Polizei und ihrer Leistungsfähigkeit fördern, vergibt der Freundeskreis jährlich den Hochschulpreis “Bürger und Polizei in Rheinland-Pfalz“.

2. Voraussetzungen für die Auszeichnung
Neben herausragenden Einzelleistungen in Form von Bachelorarbeiten können auch Studien- oder Forschungsprojekte als herausragende Gesamtleistung einer Gruppe ausgezeichnet werden. Voraussetzungen für die Auszeichnung sind der wissenschaftliche Anspruch der Arbeit und deren konkreter Bezug insbesondere in den Bereichen

  • Bürgerorientierung,
  • Bürgerbeteiligung,
  • Beschwerdemanagement,
  • Opferbetreuung,
  • Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den polizeilich erbrachten Leis¬tungen,
  • gesellschaftspolitische Herausforderungen für die Polizei,
  • zukunftsweisende Polizeiarbeit und deren Akzeptanz in der Region und in der Polizei sowie
  • Leistungsmessung zu den für die Bürger und Bürgerinnen erzielten Wirkungen.

3. Vorschläge
Der Freundeskreis bittet die Leiterinnen/die Leiter der Fachgebiete über die Direktorin/den Direktor der Hochschule der Polizei, preiswürdige Projekte oder Bachelorarbeiten, welche an der HdP im laufenden Kalenderjahr fertiggestellt worden sind, dem Freundeskreis bis zum 31. Juli vorzuschlagen.

Die Vorschläge sollen

  • die Nennung des/der zu Ehrenden,
  • das Projekt bzw. die Bachelorarbeit und die zugehörigen Gutachten sowie eine
  • kurze Begründung des Vorschlags enthalten.

4. Auswahlgremium
Über die Verleihung des Hochschulpreises entscheidet das folgende Auswahlgremium:

  • Der Vorstand des Freundeskreises
  • Eine Vertreterin/ein Vertreter aus dem Lehrkörper der HdP, die/der nicht Mitglied des Projektes bzw. Erst- oder Zweitbeurteiler(in) der eingereichten Bachelorarbeiten war
  • Die Direktorin/der Direktor der HdP o. V. i. A.
  • Mindestens eine Gutachterin/ein Gutachter mit Expertise, die/der nicht Mitglied der HdP ist.

Das Auswahlgremium entscheidet über die Auswahl der Preisträger mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Form der Abstimmung und die Fristen werden vom Vorstand des Freundeskreises festgelegt.

5. Der Preis und die Preisverleihung
Der Preis besteht aus einer Urkunde, einer Option zur Teilnahme an einem größeren Polizeieinsatz im unmittelbaren Umfeld des Polizeiführers oder einer vergleichbaren Option sowie einem Geldbetrag zur Deckung damit verbundener Kosten. Die Preise werden im ersten Quartal des Folgejahres an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz in einer Feierstunde verliehen.